Kaufpreise / Grundrisse Zollspeicher, Nürnberg

Sparen Sie Steuern

Der Gesetzgeber honoriert das Engagement zur Modernisierung von Baudenkmälern. Die hierfür getragenen Aufwendungen können grundsätzlich einkommenssteuermindernd geltend gemacht werden.

Wie spare ich

Die Steuerbegünstigung nach § 7i, 10f EStG gilt für alle zu Wohnzwecken genutzten Baudenkmäler. Sie wird als Sonderabschreibung bzw. wie Sonderausgaben gewährt und bemisst sich nach der Höhe der zur Erhaltung des Gebäudes notwendigen oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlichen Sanierungskosten. Deren Höhe wird nach Fertigstellung durch Bescheid der Bauaufsichtsbehörde und des Landesamtes für Denkmalschutz festgestellt.

... als Kapitalanleger

Dem Vermieter steht neben der Abschreibung für die Altsubstanz (40 Jahre x 2,5 %) die Sonderabschreibung Denkmalschutz (8 Jahre x 9 %, 4 Jahre x 7 %) zu.

... als Eigennutzer

Der Eigennutzer kann den Großteil der Sanierungskosten (10 Jahre x 9 %) wie Sonderausgaben steuermindernd geltend machen.