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     Dr. Schütz Immobilien GmbH

 

Beratung zu Denkmalimmobilien, Investition, Baudenkmal

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Denkmalimmobilie
Potsdam Babelsberg

Sanierungsanteil: 75%
Kaufpreise: ca. 179.000 - 433.000 €
Wohnflächen: ca. 65,00 - 140,00 qm
m²-Preise: 2.750 - 2.950 €
Einheiten: 9
Fertigstellung: 2011

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Denkmalimmobilie Potsdam Babelsberg

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Denkmalschutzimmobilien

Denkmalgeschützte Immobilien sind historische Kulturgüter und damit Zeitzeugen vergangener Epochen. Denkmalimmobilien werden daher unter einen besonderen Schutz gestellt, damit sie dauerhaft erhalten bleiben. Noch immer gibt es eine Vielzahl unter Denkmalschutz stehender Gebäude, die aus ihrem „Dornröschenschlaf“ geweckt werden sollen. Dies ist ein zentrales Anliegen des Staates, der Länder und vor allem der Städte, die dadurch ihr historisches Antlitz wiedererlangen möchten.

Der Schutz und die Förderung von Denkmalimmobilien sind staatlich und gesellschaftlich gewünscht. Dies findet seinen Niederschlag in hohen Steuervorteilen, die denjenigen gewährt werden, die Denkmalobjekte sanieren bzw. sich an ihrer Sanierung beteiligen. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in den § 7h/i sowie § 10f EStG. Dort wird festgelegt, dass Gebäude, die als Einzeldenkmäler oder Gebäude, die in sog. Sanierungsgebieten stehen, eine besondere steuerliche Förderungen erhalten.

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Denkmalimmobilien als Kapitalanlage

Nicht nur aufgrund ihrer guten Vermietbarkeit, sondern auch unter steuerlichen Gesichtspunkten stellen Denkmalimmobilien exzellente Kapitalanlagen dar. Ein Anleger, der in eine Denkmalschutzimmobilie investiert, erhält vom Staat einen erheblichen Steuervorteil. Grundlage der Steuerersparnisse sind die §§ 7h/i EStG.

Konkret bedeutet dies, dass durch die Sanierung einer Denkmalimmobilie Modernisierungskosten entstehen. Diese Modernisierungskosten kann der Käufer der Immobilie verteilt über 12 Jahre zu 100% abschreiben. So kann er in den ersten 8 Jahren jeweils 9% der Modernisierungskosten pro Jahr als Werbungskosten abschreiben und in den letzten 4 Jahren jeweils 7%. Darüber hinaus kann der Käufer noch die ursprüngliche Altbausubstanz abschreiben. Hierbei erfolgt bei Immobilien, die vor dem 01.01.1925 gebaut wurden, eine lineare Abschreibung über 40 Jahre (also 2,5% pro Jahr) und bei Baudenkmälern, die ab dem 01.01.1925 errichtet wurden, eine Abschreibung über 50 Jahre (also 2,0% pro Jahr).

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Neue Objekte

Leipzig

Infos Denkmalimmobilie Leipzig  mehr Infos

Denkmalimmobilie Leipzig, Scheffelstraße

Scheffelstraße

Sanierungsanteil: 75%
Kaufpreise: ca. 111.400 - 305.700 €
Wohnflächen: ca. 50,00 - 135,00 qm
Einheiten: 13
Fertigstellung: 2011

 

 

 

Denkmalschutzimmobilien sind beliebt und stark nachgefragt   nach oben

Die meisten Deutschen sind begeistert von Denkmalschutzimmobilien. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Mieter oder Investoren handelt. Die Mieter lieben den Stuck, die hohen Decken und die lichtdurchfluteten Räume von Denkmalschutz-Immobilien. Die Investoren sind ebenfalls überzeugt von Denkmalimmobilien, denn sie bringen ihnen nicht nur hohe Steuervorteile, sondern auch sichere Mieten und wahrscheinlich auch interessante Wertsteigerungen, denn das Angebot an Denkmalschutzimmobilien ist naturgemäß stark begrenzt. Zudem befinden sich Immobilien unter Denkmalschutz häufig in sehr zentralen innerstädtischen Lagen. Nach allen derzeitigen Studien sind es schon heute und werden es zukünftig verstärkt genau diese Lagen sein, in denen eine massive Wohnungsknappheit entstehen wird. Dies hat wiederum entsprechende Auswirkungen auf Wertsteigerung und – für Investoren in Denkmalschutzimmobilien insbesondere interessant – auf die Mietentwicklungen, die ohnehin schon jetzt auf breiter Front in den Ballungsgebieten steigen. Außerdem belegen Studien eindeutig, dass Mieter bereit sind, für das Wohnen in Denkmalschutzimmobilien mehr Miete zu zahlen, als in Neubauten gleicher Ausstattung.


Steuerliche Aspekte von Denkmalschutzimmobilien   nach oben

Investiert ein Investor in eine Denkmalschutzimmobilie kann er erhebliche Steuervorteile generieren, und zwar sowohl wenn er selber in die Denkmalimmobilie einzieht als auch wenn er sie fremdvermietet. Im zweiten Fall kann der Investor neben der Denkmalabschreibung nach § 7 h, i EStG zusätzlich noch die Darlehenszinsen vollständig steuerlich absetzen. Dies führt regelmäßig dazu, dass ein Investor bis zu 45% des Kaufpreises in Form von Steuererstattungen vom Finanzamt zurückerstattet bekommt. Denn ein Käufer kann grundsätzlich 100% der Sanierungskosten von der Steuer absetzen. Somit ist der Erwerb einer denmalgeschützten Immobilie insbesondere für diejenigen interessant, deren Einkommen über 45.000 € p.a. liegt, denn sie erzeugen den größten Steuereffekt. Dies ist genau der Anreiz, den der Staat denjenigen bietet, die sich am Erhalt und der Denkmalsanierung historischer Denkmalschutzimmobilien beteiligt.


Ablauf von Kauf und Sanierung einer Denkmalimmobilie   nach oben

Der Kauf und die Sanierung einer Denkmalschutzimmobilie sind zugunsten der Erwerber sehr detailliert geregelt. Der Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie erfolgt wie der Kauf einer jeden anderen Immobilie durch den Gang zum Notar. Dieser prüft den Kaufvertrag auf seine rechtsgültige Ausgestaltung, so dass es für den Verkäufer nicht möglich ist „Fallstricke“ in einen Kaufvertrag einzubauen. Auch für die Sanierung gibt es einen genauen Ablaufplan, an den sich der Bauträger, der das Denkmalobjekt saniert, halten muss. Dies ist die „Makler- und Bauträgerverordnung“ (kurz: MaBV). Der Kernbestandteil dieser Verordnung ist, dass der Bauträger sein Geld immer erst nach Abschluss einer Maßnahme (z.B. der Rohbaufertigstellung) erhält und nicht im Voraus. Somit ist gesichert, dass der Erwerber/Investor niemals mit einer Zahlung in Vorleistung gehen muss. Die Bezahlung der erworbenen Denkmalimmobilie erfolgt also Zug um Zug und der Verkäufer geht immer in Vorleistung. Darüber hinaus kann der Käufer seit dem 01.01.2009 sogar noch 5% des Kaufpreises solange zurückbehalten, bis er die Abnahme der vollständig und mängelfrei fertig gestellten Immobilie erklärt. Diese Regelungen stellen sehr weit gehende Sicherheitsmaßnahmen für den Käufer dar. Die Eintragung im Grundbuch verbrieft schlussendlich das endgültige Eigentum an dem erworbenen Denkmalobjekt.


Beratung zum Thema Denkmalschutzimmobilien   nach oben

Am Markt für Denkmalschutzimmobilien findet sich insbesondere auf der Seite der Vermittler und Berater eine sehr große Anzahl von Anbietern. Da in der Auswahl einer geeigneten Denkmalschutzimmobilie (Lage, Bauträger, Ausstattung, Berücksichtigung der individuellen Vermögens- und Steuersituation des Käufers) der alles entscheidende Punkt bei einer solchen Investition liegt, sollten Sie hierbei sehr vorsichtig bei der Auswahl Ihres Beraters sein! Überzeugen Sie sich selbst. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von uns beraten. Wir haben den (eigentlich notwendigen!) Ausbildungshintergrund, den Sie in dieser Form wahrscheinlich so gut wie nirgendwo sonst am Markt wiederfinden werden. Ihre beiden Hauptansprechpartner sind studierte und/oder promovierte Diplom-Kaufleute (Universität zu Köln und TU Berlin). Wir beraten seriös und rechnen Ihnen im Gegensatz zu anderen Anbietern im Markt keine Mondrenditen vor.
Und sollten wir feststellen, dass der Erwerb einer Denkmalschutzimmobilie nicht zu Ihrer persönlichen wirtschaftlichen (Vermögens-)Situation passt, dann sagen wir Ihnen das. Dies ist der Anspruch, an dem wir uns langfristig werden messen lassen.


Wir bewerten Denkmalimmobilien   nach oben

Zu unserer Beratung gehört auch, dass wir eine Denkmalschutzimmobilie, die Sie interessiert, bewerten. So können Sie vermeiden, auf eine „Schrottimmobilie“ hereinzufallen.
Und wir zeigen Ihnen auch auf, wenn Ihnen irgendjemand die oben schon angesprochene Mondrendite versprochen hat.


Fazit   nach oben

Eine Denkmalschutzimmobilie ist eine sichere, rentable und im Grundbuch eingetragene Kapitalanlage, die insbesondere beim Aufbau einer fundierten Altersvorsorge eine bedeutende Rolle spielt. Dies gilt vor allem deshalb, weil Denkmalschutzimmobilien einen Sachwert darstellen, der nicht durch eine möglicherweise nicht mehr zu vermeidende lang anhaltende Inflation entwertet werden kann.
Lassen Sie sich von uns beraten, denn wenn Sie bei der Auswahl einer Denkmalimmobilie – als Kapitalanlage oder zur Eigennutzung – systematisch vorgehen und sich mit entsprechender Expertise begleiten lassen, schaffen Sie einen echten Zukunftswert, an dem vielleicht noch Ihre Enkel Freude haben werden.

 

Wissenswertes

Definition Denkmalimmobilie / Baudenkmal
Gesetzliche Grundlagen des Denkmalschutzes
Definition Denkmalschutz

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