Denkmalschutzimmobilie Hohenstaufenstraße, Stuttgart

    Denkmalimmobilie Hohenstaufenstraße, Stuttgart, , s_hohenstaufenstrasse_1.webp
  • Denkmalimmobilie Hohenstaufenstraße, Stuttgart, , s_hohenstaufenstrasse_1.webp

Denkmalgeschütztes Leben in Stuttgart

Die schöne, historische Bausubstanz der Stuttgarter Denkmalimmobilie wird in enger Kooperation mit den Denkmalschutzbehörden durch sensible Restaurierung als Kulturgut bewahrt. Die Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt in Stuttgart nach Denkmalschutzobjekten ist dementsprechend hoch. Ca. 90% der Städter ziehen den Charme einer Denkmalschutzimmobilie dem Wohnen in einem Neubau vor und sind auch bereit, hierfür höhere Mieten in Kauf zu nehmen. Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur für Kunstliebhaber, sondern auch für ökonomisch denkende Menschen eine ausgesprochen lohnende und sinnvolle Investition. Im Gegensatz zu anderen Abschreibungsobjekten bieten die derzeitigen AfA-Bestimmungen für Baudenkmäler gemäß § 7i, 10f EStG noch immer Steuersparmöglichkeiten, die für Kapitalanleger und Selbstnutzer gleichermaßen interessant sind. In vollen Genuss der Steuerbegünstigungen kommt allerdings nur, wer den Kaufvertrag vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen abschließt. Kapitalanleger können die begünstigten Modernisierungs- bzw. Sanierungskosten für ihr Objekt nach geltendem EStG innerhalb von 12 Jahren vollständig abschreiben und zwar in den ersten 8 Jahren mit jeweils 9% und in den folgenden 4 Jahren mit jeweils 7%.

Darüber hinaus ist der Kaufpreis für die erworbene Altsubstanz der Denkmalschutzimmobilie mit 2,5% p.a. steuerlich absetzbar. Selbstnutzer können § 10f EStG 10 Jahre lang jedes Jahr 9% der begünstigten Modernisierungs- und Sanierungskosten als Sonderausgabe von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage bietet die Denkmalschutzabschreibung eine lohnenswerte Möglichkeit, die eigenen vier Wände staatlich fördern zu lassen. Bei anfallenden steuerbegünstigten Kosten in Höhe von 100.000 Euro kann sich somit zum Beispiel das steuerpflichtige Einkommen um bis zu 9.000 Euro pro Jahr verringern.

Das Objekt

Bei dem zum Verkauf stehenden herrschaftlichen und denkmalgeschützten Mehrfamilienhaus handelt es sich um eine Rarität am Stuttgarter Wohnungsmarkt. Die repräsentative Denkmalimmobilie wurde 1902 auf einem ca. 376 m² großen Grundstück erbaut. Im Objekt befinden sich 10 Wohnungen auf fünf Ebenen. Insgesamt beträgt die Wohnfläche ca. 960 Quadratmeter. An der Denkmalimmobilie sind sowohl im Inneren als auch an der Fassade alle herrlichen Jugendstilelemente bis heute noch im Original erhalten.

Folgende Ausstattungsmerkmale sind hervorzuheben:

  • Stuckornamente
  • Hohe Decken mit Stuck
  • Flügeltüren aus der Bauzeit
  • Zum Teil originale Parkettböden
  • Antike Herrenzimmer
  • Holztafelverkleidungen
  • Lamperien

Das Denkmalobjekt wird vom Eigentümer grundlegend und aufwendig modernisiert, hierbei wird darauf geachtet alle Merkmale dieser Zeit zu erhalten. Das Mehrfamilienhaus verfügt über großzügige Etagen und helle, luxuriöse Wohnungen. Die Wohnungen erhalten eine hochwertige Ausstattung, u.a. exklusive Sanitärausstattung von Philippe Starck, hochwertiger Parkett- oder Fliesenboden, modernste Elektrik, neueste Heizungstechnik. Zu dem Objekt gehören drei Stellplätze.

Das exklusive denkmalgeschützte Mehrfamilienhaus befindet sich in bester Wohn- und Geschäftslage im lebendigen Stuttgarter Süden gleich am Fuße der Karlshöhe. Sämtliche Einrichtungen des täglichen Lebens sowie alle öffentlichen Verkehrsmittel sind fußläufig erreichbar. Der beliebte und lebendige Marienplatz ist ebenfalls in unmittelbarer Nähe.

Allgemeines

Das vorhandene Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss mit teilweise Gewölbekeller, einem Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss, 3. Obergeschoss und Dachgeschoss. Das vorhandene Gebäude wird unter berücksichtigung der Bau- und denkmalschutzrechtlichen Auflagen instand gesetzt und saniert. Die konstruktive Sanierung hat Vorrang vor der gestalterischen Sanierung (z.B. Oberflächen). Für die fertigen Oberflächen gilt der Maßstab "Altbau". DIN-Vorschriften über Maßtoleranzen sind bei bestehenden Bauteilen ausdrücklich ausgenommen. Da es sich um die Sanierung eines denkmalgeschützten Altbaus handelt, können die derzeit gültigen Maßstäbe für Wärme- und Schallschutz nicht in ihrem vollen Umfang eingehalten werden. Der Veräußerer ist bestrebt, die durch die örtlichen Gegebenheiten auftretenden Toleranzen zu den vorgegebenen Grenzwerten so niedrig wie möglich zu halten. Änderungen in den Plänen und in der Ausführungsart sind vorbehalten, sofern sie wirtschaftlich und technisch notwendig sind. Auflagen und Anordnungen der Behörden oder Fachingeneure haben Vorrang. Die Ausführung erfolgt aber in möglichst enger Anlehnung an die Planung bzw. Baubeschreibung. Grundlage der Bauausführung ist diese Baubeschreibung und die anerkannten Regeln der Technik sowie die Landesbauordnung von Baden-Württemberg mit ihren Durchführungsverordnungen, die feuerpolizeilichen Vorschriften, die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften, des Gewerbeaufsichtsamtes sowie der Denkmalschutzbehörde.