denkmalimmobilie24
     Dr. Schütz Immobilien GmbH

 

Beratung zu Denkmalimmobilien, Investition, Baudenkmal

Start   Denkmalimmobilie   Alle Denkmalimmobilien   Denkmal Immobilie   Kapitalanlage   Investition   Steuervorteile   Kapitalanlage   Service & Beratung   Baudenkmal Steuervorteile   Unser Unternehmen   Denkmalgeschützte Immobilien   FAQ   Denkmalimmobilien kaufen   Kontakt & Termin

Steuervorteile einer Denkmalschutzimmobilie

 

 

 

Nicht nur aufgrund ihrer guten Vermietbarkeit, sondern auch unter steuerlichen Gesichtspunkten stellen Denkmalimmobilien exzellente Kapitalanlagen dar. Ein Anleger, der in eine Denkmalschutzimmobilie investiert, erhält vom Staat einen erheblichen Steuervorteil. Grundlage der Steuerersparnisse sind die §§ 7h/i EStG.

Konkret bedeutet dies:

Durch die Sanierung einer Denkmalimmobilie bzw. eines Baudenkmals entstehen Modernisierungskosten. Diese Modernisierungskosten kann der Käufer der Immobilie verteilt über 12 Jahre zu 100% abschreiben. So kann er in den ersten 8 Jahren jeweils 9% der Modernisierungskosten pro Jahr als Werbungskosten abschreiben und in den letzten 4 Jahren jeweils 7%.

Darüber hinaus kann der Käufer noch die ursprüngliche Altbausubstanz abschreiben. Hierbei erfolgt bei Denkmalimmobilien, die vor dem 01.01.1925 gebaut wurden, eine lineare Abschreibung über 40 Jahre (also 2,5% pro Jahr) und bei Baudenkmälern, die ab dem 01.01.1925 errichtet wurden, eine Abschreibung über 50 Jahre (also 2,0% pro Jahr).

Wird eine Denkmalimmobilie/Baudenkmal nicht als Kapitalanlage zur Vermietung erworben, sondern zieht der Käufer selber ein, wird ebenfalls ein Steuervorteil in fast gleicher Höhe gewährt. Dann können 90% der Modernisierungskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschrieben werden.

Neben diesen Steuervorteilen für Denkmalimmobilien können Kapitalanleger, die die Immobilie nach der Sanierung vermieten, zusätzlich noch die Finanzierungskosten (also die Darlehenszinsen) zu 100% abschreiben.

In Summe führen diese genannten Abschreibungsmöglichkeiten insbesondere bei Käufern mit einer hohen Steuerlast dazu, dass bis zu 50% des Kaufpreises aus Steuerersparnissen finanziert werden.

Und sollten Sie die Immobilie jemals wieder verkaufen, haben Sie abschließend noch einen weiteren Vorteil: Alle Gewinne aus dem Verkauf einer Immobilie sind nach Ablauf von 10 Jahren vollkommen steuerfrei. Dieser Vorteil existiert bei keiner anderen Kapitalanlage mehr, denn dort muss auf den Gewinn immer die sog. „Abgeltungssteuer“ gezahlt werden.


Kompetente Beratung in Sachen Denkmalschutzimmobilien   Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

Weiterführende Informationen

Die Denkmalimmobilie als Kapitalanlage Die Denkmalimmobilie als Kapitalanlage

Häufige Fragen Häufige Fragen

Service und Beratung Service & Beratung

Kontaktieren Sie uns Nehmen Sie Kontakt zu uns auf



Ihre Ansprechpartner

Dr. Karsten Schütz

Dr. Karsten Schütz

Mittelstraße 16–18
50672 Köln

Telefon: 0221-1687174
Mobil: 0177-2000848
Telefax: 0221-1687175
Denkmalimmobilien Kapitalanlage 

 

Dipl.-Kfm. Wolfgang Schütz

Wolfgang Schütz

Potsdamer Straße 55 A
12205 Berlin

Telefon: 030-84318568
Mobil: 0176-41081089
Telefax: 030-84318569
Steuern sparen mit Denkmalimmobilien 

 

 

 

 

Wissenswertes

Definition Denkmalimmobilie / Baudenkmal
Gesetzliche Grundlagen des Denkmalschutzes
Definition Denkmalschutz

Allgemein

Kontakt
Impressum
Datenschutz
Sitemap

 

 

Webdesign: arteriell Content & Services