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Wohnen im Denkmal
Das ehemalige evangelische, heute denkmalgeschützte Vereins- und Gemeindehaus der "Carl-Funke-Stiftung", welches im Jahr 1902 in neugotischer Bauweise errichtet wurde, ist ein historisches Baudenkmal.
Gelegen auf einem traumhaften Areal von ca. 8000qm, mit eigenem Waldbestand, grenzt das Gebäude unmittelbar an die Kupferdreher Straße. Es handelt sich um ein zweigeschossiges massives und verputztes Gebäude mit Steinsockel, dass geprägt ist durch seine zwei turmartigen Erhöhungen, die von zweigeschossigen, giebelständigen Risaliten flankiert sind. Die Fassade der Denkmalschutzimmobilie besticht durch den Wechsel von glatten Putzflächen und Backsteinlysenen, Gewänden und Backsteinmosaiken. Die Umbaumaßnahmen lassen, neben ausreichend Garagen und Parkplätzen, insgesamt 9 loftartige Wohneinheiten entstehen. Im Bereich des großen, zentralen Veranstaltungssaales, werden geschossübergreifende Wohnungen mit dreigeschossigen Lufträumen und offenen Galerien verwirklicht. Diese bieten direkte Sichtbezüge zur Natur und verbinden die unterschiedlichen Ebenen jeder Wohneinheit durch reizvolle und interaktive Sichtbezüge. Ermöglicht wird dies durch die nahezu vollständig verglaste und völlig neu gegliederte rückwärtige Fassade. Gemeinsam mit den in einer neuen Dachkonstruktion eingebrachten großzügigen Überkopfverglasungen entsteht eine unerwartete visuelle Offenheit und Helligkeit. Historische Bauteile des ehemaligen Dachstuhls, welche zum Teil mit Ornamentiken und Bemalungen versehen sind, bleiben weitestgehend erhalten und werden, soweit möglich, in Teilbereichen sichtbar inszeniert. Die im Erdgeschoss erschlossenen Wohneinheiten Nr. 1 bis 5 erhalten ebenerdige Terrassenbereiche und zusätzliche Sondernutzungsbereiche als Garten- bzw. Freiflächen. Die Wohnungen Nr. 6 und 7 im 1. OG erhalten filigrane, verzinkte Stahlbalkone mit Holzbeplankung. Auch diesen werden Sondernutzungsflächen im angrenzenden Waldbereich zugeordnet, auf denen in Eigenleistung weitere "Oasen der Ruhe" geschaffen werden können. Die Wohnungen Nr. 8 und 9 mit ihren außergewöhnlichen und nahezu uneinsehbaren Dachterrassen geben direkte Blicke in die Natur frei. In den meisten Wohnungen werden einzelne Bereiche, wie z.B. Wohnen, Kochen und Essen, großzügig zu ineinanderfließenden Räumen verflochten, wodurch sich flexible und individuelle Nutzungen ergeben.
Wohnen im Einklang 
Die Dachgeschosswohnungen sind ideale Wohnräume für Individualisten, die das ganze Spektrum des Wohnens ermöglichen. Innerhalb ihrer außergewöhnlichen Flächen lassen sich funktionale Raumaufteilungen mit optimalen Grundrisslösungen, wie auch überwiegend freie Wohnraumübergänge bis hin zum offenen Loft realisieren. Beim Betreten kommen die konzeptionellen Merkmale dieser Wohnungen - Helligkeit, Großzügigkeit und Flexibilität - sofort zum Tragen. Auch die Dachterrassen, die leicht erhöht vor den Wohnflächenbereichen ruhen, sind in konsequenter Weise überaus geräumig ausgeführt, dreiseitig gefasst und liegen sichtgeschützt mit direktem Blickbezug zum eigenen Wald. Sie laden zum Sonnenbaden und Relaxen ein und vermitteln mediterranes Lebensgefühl mitten in der Stadt.
Denkmalabschreibung 
Denkmalgeschützte Immobilien sind nicht nur für den Kunstliebhaber und Individualisten, sondern auch für ökonomisch denkende Menschen eine ausgesprochen lohnende Investition. Im Gegensatz zu anderen Abschreibungsobjekten bieten die derzeitigen AfA-Bestimmungen für Baudenkmäler gemäß §§ 7i, 10f EStG noch immer Steuersparmöglichkeiten, die für Kapitalanleger und Selbstnutzer gleichermaßen interessant sind. In den vollen Genuss der Steuervergünstigung kommt allerdings nur, wer den Kaufvertrag vor Beginn der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen abschließt. Kapitalanleger können die begünstigten Modernisierungs- und Sanierungskosten für ihr Objekt nach geltendem Einkommensteuergesetz innerhalb von zwölf Jahren vollständig abschreiben und zwar im Jahr der Herstellung und den darauffolgenden 7 Jahren mit jeweils 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren mit jeweils 7 Prozent. Darüber hinaus ist der Kaufpreis für die erworbene Altbausubstanz der Denkmalschutzimmobilie mit jährlich 2,5 Prozent steuerlich absetzbar. Selbstnutzer können gemäß § 10f EStG im Jahr der Baufertigstellung und in den darauf folgenden 9 Jahren jedes Jahr 9 Prozent der begünstigten Modernisierungs- und Sanierungskosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Nach Wegfall der Eigenheimzulage bietet die Denkmalschutzabschreibung eine lohnenswerte Möglichkeit die eigenen vier Wände staatlich fördern zu lassen. Bei anfallenden Kosten in Höhe von 100.000 Euro kann sich so das steuerpflichtige Einkommen um bis zu 9.000 Euro pro Jahr verringern.
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Weitere Objekt-Informationen
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Essen
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Kupferdreh
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Sanierungsanteil: 70% Kaufpreise: 215.000 - 312.000 € Wohnflächen: ca. 95,00 - 190,00 qm Einheiten: 9 Fertigstellung: 2012
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Ihre Ansprechpartner
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Dr. Karsten Schütz
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Mittelstraße 16–18 50672 Köln
Telefon: 0221-78969093 Mobil: 0177-2000848 Telefax: 0221-1687175
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Dipl.-Kfm. Wolfgang Schütz
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Potsdamer Straße 55 A 12205 Berlin
Telefon: 030-84318568 Mobil: 0176-41081089 Telefax: 030-84318569
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