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denkmalimmobilie24 Dr. Schütz Immobilien GmbH
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Definition Denkmalschutz
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Denkmalschutz hat das Ziel, Denkmale als historische Kulturgüter und Zeitzeugen vergangener Epochen dauerhaft zu erhalten. Der Denkmalschutz als hoheitliche Aufgabe des Staates verfolgt das Ziel, möglichst alle Baudenkmale dauerhaft zu erhalten, und zwar - so weit wie möglich - in ihrer ursprünglichen Form. Damit wird gewährleistet, dass der ursprüngliche Charme auch nach der Sanierung einer Denkmalimmobilie erhalten bleibt. Dies heißt aber nicht, dass eine alte Bautechnik angewendet wird. Ganz im Gegenteil haben der Denkmalschutz und die und die entsprechenden Behörden ein starkes Interesse daran, dass nach neuester Bautechnik gearbeitet wird, denn das Ziel des Denkmalschutzes besteht ja gerade darin, das Baudenkmal für einen möglichst langen Zeitraum zu erhalten. Daher werden sanierte Denkmalimmobilien in fast allen Fällen mit vollständig neuen Leitungen, energieeffizienter Dämmung, isolierten Fenstern usw. ausgestattet, so dass nach der Sanierung praktisch einen Neubaustandard in historischem Gewand entstanden ist.
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Weiterführende Informationen
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Wissenswertes
Definition Denkmalimmobilie / Baudenkmal Gesetzliche Grundlagen des Denkmalschutzes Definition Denkmalschutz
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Allgemein
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