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Beratung zu Denkmalimmobilien, Investition, Baudenkmal

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Denkmalschutz - Gesetzliche Grundlagen

 

 

 

Die gesetzliche Grundlage des Denkmalschutzes ist das Denkmalrecht. Alle Immobilien, die unter Denkmalschutz gestellt werden, sind in einer Denkmalliste eingetragen. Parallel hierzu existieren förmlich ausgewiesene Sanierungsgebiete. Alle Immobilien, die sich in einem solchen Gebiet befinden, genießen in steuerlicher Hinsicht die gleichen Vorteile wie die sog. Einzeldenkmäler. Hierzu existieren eigene Paragraphen im Einkommenssteuergesetz (EStG), und zwar die §§ 7h und 7i (in Verbindung mit § 10f EStG). Der Staat schafft durch diese gesetzliche Grundlage für die Investoren Klarheit und Sicherheit. Dies ist das Ziel, denn Restaurierungen von Denkmalimmobilien sind häufig nur mit Hilfe privater Investoren möglich, die Rechtssicherheit für ihre Investition verlangen.

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