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denkmalimmobilie24 Dr. Schütz Immobilien GmbH
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Definition Denkmalimmobilie
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Eine Denkmalimmobilie bzw. ein Baudenkmal (diese beiden Begriffe können synonym verwendet werden) ist ein Objekt, das zumeist aufgrund seiner baulichen historischen Bedeutung als besonders schützenswert eingestuft wird. Alle Maßnahmen, die die Denkmalimmobilie/Baudenkmal wieder instand setzen, weisen daher eine besondere Förderung auf. Diese wird allerdings nur dann und in dem Umfange gewährt, wie es nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Denkmalimmobilie/Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich ist. Dabei wird im Gesetz definiert, dass eine sinnvolle Nutzung nur anzunehmen ist, wenn das Gebäude in der Weise genutzt wird, dass die Erhaltung der schützenswerten Substanz des Gebäudes auf die Dauer gewährleistet ist. Eine Denkmalimmobilie/Baudenkmal muss also quasi per Gesetz auf Langlebigkeit hin saniert werden. Dies ist ein weiterer Aspekt, der für die Solidität und die Nachhaltigkeit einer solchen Investition spricht.
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Weiterführende Informationen
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Wissenswertes
Definition Denkmalimmobilie / Baudenkmal Gesetzliche Grundlagen des Denkmalschutzes Definition Denkmalschutz
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